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| Fanclub Satzung „Fan-Club-Essen/Ruhr TSG 1899 Hoffenheim“ | |
| Version 1.0 vom 01. Juni 2010 | |
| § 1 Name, Sitz und Webpräsenz des Clubs |
|
| 1. | Der Club führt den Namen „Fan-Club-Essen/Ruhr TSG 1899 Hoffenheim“ er wurde im März 2008 |
| gegründet. | |
| 2. | Der Fan-Club hat seinen Sitz in 45279 Essen |
| 3. | Der Fan-Club veröffentlicht Beiträge/Aktionen usw. unter der Fan-Club-Homepage. Folgende |
| URL gilt als Einstiegspunkt: http://www.1899-ruhrfanclub.de . | |
§ 2 Zweck des Clubs |
|
| 1. | Der Zweck des „Fan-Clubs-Essen/Ruhr TSG 1899 Hoffenheim“ ist es, Fußballfreunde von |
| 1899 Hoffenheim zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation | |
| zu bieten. | |
§ 3 Haftung |
|
| 1. | Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. |
| 2. | Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstalt- |
| ung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden. | |
§ 4 Mitgliedschaft |
|
| 1. | Mitglieder des „Fan-Clubs Essen/Ruhr TSG 1899 Hoffenheim“ können nur natürliche Personen |
| werden. | |
| 2. | Die Anmeldung zu Aufnahme in den Fanclub kann auch über E-Mail erfolgen. Über die Aufnahme |
| entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet. | |
| Für die Aufnahme ist zwingend die Angabe der aktuellen Adresse und Telefonnummer des Fans | |
| erforderlich, um ihn über Vereinsaktivitäten Informieren zu können. | |
| 3. | Die Mitgliedschaft wird beendet |
| a) | durch Austritt via E-Mail unter Angabe nach Möglichkeit mit einer Begründung gegenüber dem |
| Vorstand des Clubs. | |
| b) | durch Ausschluss bei groben Verstoß gegen die Satzungen des Fan-Clubs oder gegen die |
| Stadion- und oder Homepage-Ordnungen. | |
| 4. | Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und |
| Interessen des Fan-Clubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht | |
| mehr erfüllt. | |
§ 5 Die Mitgliederversammlung |
|
| 1. | Die Mitgliederversammlung findet regelmäßig am 1. Mittwoch im Monat in unserem Vereinslokal |
| statt. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen. | |
| 2. | Alle Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der der Mitgliedsversammlung teilnehmen. |
| 3. | Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit |
| einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung | |
| benötigt eine 2/3 Mehrheit. | |
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder |
|
| 1. | Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederver- |
| sammlungen sowie Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. | |
| 2. | Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederver- |
| sammlung zu befolgen. | |
| 3. | Die Mitglieder sind dazu aufgerufen, in regelmäßigen Abständen Beiträge auf der Fan-Club be- |
| gleitenden Homepage http://www.1899-ruhrfanclub.de zu verfassen und interessante Diskus- | |
| sionen anzustoßen. | |
§ 7 Organe des Fan-Clubs |
|
| 1. | Die Organe des Fan-Clubs sind: |
| a) | der Vorstand |
| b) | die Mitgliederversammlung |
§ 8 Der Vorstand |
|
| 1. | Der Vorstand besteht aus 3 Personen (1.Vorsitzenden, 2. Vorsitzender & Kassierer) und wird |
| gewählt. | |
| 2. | Der Vorstand beschließt über alle Fan-Club-Angelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses |
| der Mitgliederversammlung bedürfen. | |
| 3. | Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. |
§ 9 Allgemeines |
|
| 1. | Mit der Mitgliedschaft in diesem Fan-Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch |
| an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte. | |
| 2. | Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt |
| umgehend zum Ausschuss aus dem Fan-Club. | |
| a) | Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, |
| Partei oder sonstigen Zusammenschluss ist. | |
| b) | Das Mitglied erklärt, dass es sich rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unter- |
| stützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden. | |
| c) | Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), |
| sowie während der An- und Abfahrt zum/vom Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlich- | |
| en Bestimmungen hält. | |
| d) | Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet |
| (Forum, Chat) so zu verhalten, dass dem Fan-Club kein Imageverlust entsteht. | |
| Essen im Mai 2010 | |